Mit dem IT-Sicherheitsgesetz und der Definition von Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) hat der Gesetzgeber unterschiedlichen Organisationen eine „Motivation“ an die Hand gegeben, sich über die Sicherheit und Ausfallresistenz ihrer IT-Infrastruktur Gedanken zu machen. Viele Fragen sind jedoch bis heute offen.
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KRITIS – von der Pflicht zum Wettbewerbsvorteil