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Mecklenburg Vorpommern hätte sich andere Angebote für Apps zur Kontaktnachverfolgung anschauen müssen, urteilt ein Gericht. Der Auftrag für die Luca-App ist damit ungültig.
Dass das Land Mecklenburg-Vorpommern den Auftrag für die Luca-App direkt an die Firma Culture4life vergeben hat, ohne Wettbewerber zu berücksichtigen, war rechtswidrig. Das hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Rostock entschieden. Das Verfahren hatte eine deutsche Softwarefirma beantragt.
Damit wird der Vertrag unwirksam. Ein Antrag darauf, den Vertrag trotzdem fortzuführen, wurde …