Mehr Cybersicherheit für technische Anlagen und Aufzüge

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Neben festgestellten Mängeln bei Aufzügen und Tankstellen ist auch die Cybersicherheit generell bei technischen Anlagen ein wichtiges Thema für den TÜV-Verband.

Der TÜV-Verband hat zusätzliche Regelungen im Bereich der Cybersicherheit bei der der gesetzlichen Neuordnung der Sicherheitsprüfungen von technischen Anlagen und Aufzügen gefordert. Mit dieser werden die unterschiedlichen Vorgaben aus 16 Bundesländern abgelöst, was erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand verursacht hat. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Vernetzung im Internet of Things muss bei technischen Anlagen die IT-Sicherheit stärker berücksichtigt werden. So sollten unabhängige Prüforganisationen unter anderem prüfen können, ob die Steuerungssoftware einer Anlage einwandfrei funktioniert und die aktuellste Version verwendet wird. Eine ausführliche Kommentierung des Gesetzentwurfes hat der TÜV-Verband im Rahmen der Verbändeanhörung vorgenommen.

Anlagensicherheitsreport: Hohe Mängelquoten bei Aufzügen und Tankstellen sowie Nachholbedarf bei Cybersicherheit

Die aggregierten Ergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen aller in Deutschland tätigen Third-Party-ZÜS fließen in den Anlagensicherheitsreport (ASR) ein, der einmal pro Jahr vom TÜV-Verband herausgegeben wird. Zu den überwachungsbedürftigen Anlagen gehören neben Aufzügen auch Druckbehälteranlagen wie Gasspeicher und Dampfkessel sowie bestimmte Anlagen in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Anlagen), darunter Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen. Die Prüfer stellten im Jahr 2019 bei rund 4.200 Aufzugsanlagen „gefährliche Mängel“ wie mangelhafte Absturzsicherungen oder defekte Notrufsysteme fest. Das entspricht 0,7 % aller rund 607.000 untersuchten Personenaufzüge in Deutschland. Kann die Anlage nicht sofort nachgebessert werden, werden die Aufzüge von den zuständigen Aufsichtsbehörden vor Ort stillgelegt. Das war bei rund 3.000 Aufzügen der Fall.

https://www.sicherheit.info/aufzugnotruf-pflicht-zur-nachruestung-bis-ende-2020

TÜV-Verband sieht 15 bis 20 % der Aufzüge als nicht ausreichend ausgestattet an

Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung wird es voraussichtlich zu einem kräftigen Anstieg der Mängelquoten kommen. Ab dem 1. Januar 2021 müssen alle Aufzüge in Deutschland mit einem Zwei-Wege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein, über das ein Notdienst ständig erreichbar ist. Ende 2020 läuft die fünf Jahre dauernde Übergangsfrist für die Nachrüstung der Anlagen ab. Nach Schätzung des TÜV-Verbands sind aktuell 15 bis 20 % aller Aufzugsanlagen noch nicht ausreichend ausgestattet. Das entspricht rund 90.000 bis 120.000 Aufzüge.

Mängel auch bei der Sicherheit von technischen Anlagen an Tankstellen

Auch Anlagen, bei denen Brand- und Explosionsgefahr besteht, müssen sowohl vor der Inbetriebnahme als auch im laufenden Betrieb von unabhängigen Stellen geprüft werden. Bei 18,2 % der rund 6.000 im Jahr 2019 untersuchten Tankstellen in Deutschland haben die Prüforganisationen „erhebliche Mängel“ festgestellt. Das ist ein Anstieg um 3,8 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. „Erhebliche Mängel müssen beseitigt werden, um Gefahren für die Tankstellennutzer und die im Umfeld der Anlagen tätigen Personen abzuwenden“, sagte Bühler. Bei sechs Tankstellen (0,1 %) ermittelten die Prüforganisationen „gefährliche Mängel“. In diesen Fällen fordern die Prüfer die Betreiberfirmen auf, die Anlage außer Betrieb zu nehmen und informieren unverzüglich die zuständige Aufsichtsbehörde. Weitere 28,4 % der untersuchten Tankstellen wiesen „geringfügige Mängel“ auf und 53,3 % waren „mängelfrei“.


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