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Schon seit Monaten wird darüber berichtet, dass die Verbraucherrechte bei miesem Breitbandzugang gestärkt werden sollen. Jetzt sind die Regelungen da, aber weniger gut als bisher gedacht.
Die bisherige Berichterstattung zur Stärkung der Verbraucherrechte gegenüber Internetprovidern hatte hohe Erwartungen geweckt. Danach sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ein Minderungsrecht gegenüber ihrem Provider erwirken, wenn die tatsächliche Bandbreite des gebuchten Internetzugangs bei 10 Messungen an zwei Tagen nicht an beiden Tagen mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich …