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Nachdem die deutschen Behörden die Telegram-Betreiber in Dubai per Post nicht erreichten, haben sie nun einen ungewöhnlichen Weg gewählt und ihre Schreiben an Telegram im Netz öffentlich gemacht.
Das Bundesamt für Justiz wirft Telegram vor, verbotene und teils extremistische Inhalte nur selten zu löschen. Damit verstoßen sie gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das Social-Media-Plattformen vorschreibt, strafbare Inhalte zeitnah löschen zu müssen. Um die Telegram-Betreiber mit den Vorwürfen zu konfrontieren, hatten die deutschen Behörden mehrere Anhörungsschreiben per Post nach…
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