Posteo: E-Mail-Anbieter muss für Strafverfolger IP-Adressen speichern

Das System ist allerdings technisch so gestaltet, dass es ohne die IP-Adressen seiner Kunden auskommt. Laut Bundesverfassungsgericht ist Posteo aber in der Pflicht, IP-Adressen auf Anordnung eines Gerichts zu erfassen und an Ermittler zu übermitteln.