Private Drohnen häufig ohne Versicherungsschutz

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Das macht hochgerechnet bei geschätzten rund 420.000 Drohnenpiloten, die ihre Drohne nach dem Umfrageergebnis im jährlichen Durchschnitt 50 Mal steigen lassen, rund 1,7 Millionen unversicherte Flüge pro Jahr. Nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ist der Versicherungsschutz auch für Drohnen zwingend erforderlich – es handelt sich um eine Pflichtversicherung, ähnlich wie bei Kraftfahrzeugen. Die Folgen können schwerwiegend sein, wenn kein Versicherungsschutz besteht: Wer kommt für den Schaden auf, den eine abgestürzte Drohne verursacht hat, insbesondere wenn Personen zu Schaden kommen? Dabei geht die Haftung und Schadenersatzpflicht des Drohnenpiloten sogar über eigenes Verschulden hinaus: Er haftet auch dann, wenn zum Beispiel eine Windböe seine Drohne erwischt und dadurch einen Schaden verursacht.

Flugverbote für Drohnen allgemein akzeptiert

Aber es gibt auch positive Signale aus der helden.de Befragung, die bei einem Großteil der Drohnenbesitzer vorbildliches Verhalten aufzeigen: 90 % der Befragten informieren sich durch entsprechende Apps über Flugverbotszonen und halten diese ein. Ein Drittel schätzt das eigene Wissen zu der geltenden Drohnenverordnung als gut oder sehr gut ein. Nur zwei Prozent gaben an, nicht über die gesetzlichen Vorgaben informiert zu sein. Die gemeldete Anzahl der Behinderungen durch Drohnen im Luftraum ist laut Deutscher Flugsicherung im letzten Jahr um 25 % gegenüber dem Vorjahr auf 125 Zwischenfälle gesunken.

Vorschriften für Drohnen müssen zwingend beachtet werden

Für Drohnenpiloten gelten klare Vorschriften: Drohnen dürfen nur in Sichtweite und mit gültiger und geeigneter Haftpflichtversicherung betrieben werden. Unter anderem sind Abstände zu Menschen und Gebäuden, im Besonderen zu sensiblen Bereichen wie Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen und Flugplätzen einzuhalten. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder bis hin zu Strafanzeigen.


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