Projekt (Re-)Kommunalisierung von Sicherheitsleistungen

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Eine kommunale Feuerwehr kann auch Sicherheitsleistungen für Unternehmen erbringen.

Die nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr in Deutschland und Europa ist den ständigen Entwicklungen und strukturellen Veränderungen der allgemeinen Sicherheitslage unterworfen und wurde daher im Projekt „(Re-)Kommunalisierung von Sicherheitsleistungen im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr“ untersucht. Da in Deutschland der Bevölkerungsschutz auf kommunaler- und Landesebene verantwortet wird, steht insbesondere die kommunale Daseinsvorsorge vor stetig zunehmenden Herausforderungen: Umfassende Deregulierungen und Privatisierungen von Kritischen Infrastrukturen, aber auch äußere Einflüsse einer globalisierten Welt wie Terror oder Fluchtbewegungen sorgen für die Notwendigkeit ständig neuer Anpassungen bei bestehenden Strukturen. Weitere Faktoren wie zunehmende Extremwetterereignisse oder die wachsende Abhängigkeit von technischen Ressourcen tun ihr übriges.

Herausforderungen in Krisensituationen

Die Vielzahl von Einflussfaktoren sowie deren Vernetzung erschwert zunehmend die Beherrschbarkeit komplexer Situationen und Systeme: Insbesondere Schnittstellen zwischen verschiedenen Akteuren, beispielsweise durch nicht-kompatible Krisenkommunikationssysteme zwischen unterschiedlichen und privatisierten Kritischen Infrastrukturen, können zu unverhältnismäßigen großen Herausforderungen in Krisensituationen führen – die kommunale Daseinsvorsorge kann nicht mehr in vollem Umfang oder nur verzögert gewährleistet werden. Sei es durch eine nicht gesicherte Kraftstoffversorgung für Einsatzfahrzeuge bei langanhaltenden und großflächigen Stromausfällen, durch unzureichende Notfallkommunikationssysteme oder andere typische Problemstellungen, die mit einer Verteilung der Verantwortlichkeiten und gegenseitigen Abhängigkeiten einhergehen.

Eine neue Qualität und Professionalität der kommunalen nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr sowie eine Reduzierung der Komplexität ist auf allen Ebenen notwendig; Zuständigkeiten und Ressourcen könnten gebündelt, Kooperationen von Kommunen und Unternehmen ins Leben gerufen werden.

Forschungsprojekt zur Rekommunalisierung

Das Projekt: (Re-)Kommunalisierung von Sicherheitsleistungen im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr (kurz Rekom-S) begann im Mai 2017 und endete im Juli 2020. Im Projekt wurden von der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V., Hisolutions AG, Komre AG und der Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Feuerwehr, innovative Ansätze für die Zusammenarbeit von Unternehmen mit Kommunen erarbeitet. Anhand von konkreten Kriterien ließ sich ermitteln, inwieweit bestimmte Aufgaben im Bereich der Katastrophenvorsorge verlagert werden könnten. So könnten Kommunen im Rahmen ihres bestehenden kommunalen Aufgabenspektrums zum Beispiel zusätzliche Tätigkeiten übernehmen oder Aufgaben Rekommunalisieren.

Ziel des Projekts Rekom-S war es, anhand von Praxisbeispielen die Möglichkeiten der Übernahme von Sicherheitsleistungen durch kommunale Einrichtungen zu ermitteln. Gleichzeitig wurde untersucht, wie die Kooperationen so gestaltet werden können, dass sich für beide Vertragspartner Vorteile ergeben. Im Vordergrund der Kooperationsmodelle steht vor allem die Verbesserung der Krisen- und Katastrophenvorsorge. Hierzu sollten Risiken analysiert und Konzepte für ein kommunales Kontinuitätsmanagement erarbeitet werden.

Herausforderungen für Unternehmen

In privatwirtschaftlichen Unternehmen wird überwiegend betriebswirtschaftlich agiert. Vor allem die Sicherheitsabteilungen dieser Unternehmen müssen sich, mehr als alle anderen Abteilungen, zu den Ausgaben, die sie tätigen, umfassend rechtfertigen. Denn die Abwesenheit von sicherheitsrelevanten Ereignissen lässt sich nur schwer in direkten kausalen Zusammenhang mit der Bereitstellung von Sicherheitsmaßnahmen und Ressourcen stellen. Daher müssen sich Sicherheitsabteilungen umso mehr Gedanken machen, wie sie kosteneffizient gute und umfangreiche Sicherheitsleistungen gewährleisten können.

Outsourcing von Sicherheitsleistungen an die Kommune

Die Vorbereitung auf Krisen und Katastrophen sowie eine entsprechende Notfallplanung sind wichtige Aufgaben der Kommunen. Allerdings erfordert dies eine intensive und effektive Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren, da insbesondere Infrastrukturen häufig privatisiert sind. Da viele Unternehmen Sicherheitsleistungen, die nicht zum Kerngeschäft gehören, zunehmend auslagern, stellt sich inzwischen häufiger die Frage, inwieweit Kommunen bestimmte Dienstleistungen übernehmen können. Dies betrifft Aufgaben, die von Kommunen und Landkreisen im Rahmen des bestehenden Tätigkeitsspektrums ohnehin erbracht werden, zum Beispiel Brandschutz oder technische Hilfeleistungen.

In der Bundesrepublik gibt es vereinzelte Beispiele für die Übernahme von Sicherheitsdienstleistungen von kommunalen Akteuren. Das prominenteste Beispiel ist hier die Übernahme der Werksfeuerwehr von Continental durch die Berufsfeuerwehr in Hannover.

Mehrere Interviews und Umfrage im Forschungsprojekt haben jedoch gezeigt, dass die Wirtschaftlichkeit, Voraussetzungen und Möglichkeit zur Realisierung solch eines Outsourcings an die Kommune von Region zu Region und je nach involvierten Akteuren sehr unterschiedlich sind. Ein allgemein gültiges Konzept, mit dem solch ein Vorhaben erfolgreich umgesetzt werden kann, konnte nicht entwickelt werden.

Viele Unternehmen stehen der Ausgliederung an Kommunen noch kritisch gegenüber. Im Bereich Feuerwehr wird noch am meisten Potenzial gesehen, wenn man mit den Unternehmen über eine Ausgliederung von Sicherheitsdienstleistungen an Kommunen spricht.

Schutzmaßnahmen entwickeln

Mit der „Kommunalen Impact Analyse“ kommen Kommunen „vor die Lage“ und schaffen eine erste Grundlage sowie den Ausgangspunkt für die Entwicklung von Schutzmaßnahmen, mit denen personelle, materielle und finanzielle Schäden auf ein Minimum reduziert werden können. Als Ergebnis einer Kommunalen Impact Analyse oder eines Sonderschutzplans können (Re-)kommunalisierungsmöglichkeiten durch die Kommune oder durch kommunale Unternehmen identifiziert werden. Beispiele hierfür sind das Sicherstellen der Kommunikation durch ein ausfallsicheres Krisenkommunikationssystem (Komre-Netz) oder die Kraftstofflogistik für Notstromaggregate im Krisenfall (TankNotStrom-System). Neben der Evaluierung und Bewertung der organisatorischen und finanziellen Bedingungen kann durch einen Partner auch eine Bewertung aus rechtlicher Sicht erfolgen.

Für die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Kommunen im Bereich des Katastrophenschutztes sind als Teil des kommunales Kontinuitätsmanagements folgende Hinweise erarbeitet worden. Ziel ist es, eine Situation des beiderseitigen Vertrauens und ein Verständnis für den anderen Partner aufzubauen. Dieses Ziel wird duch proaktives Vorgehen, offene Kommunikation über die Fähigkeiten des eigenen Unternhemens und die Darstellung der Vorbereitungen auf einen Krisenfall erreicht.

Carola Parchmann, Projektmanagerin ASW Bundesverband / Lisa Acker, Projektmanagerin ASW Bundesverband


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