Redtube-Abmahnungen: Anwalt hat keine Zulassung mehr

Die Redtube-Abmahnungen waren nicht berechtigt, habeb Gerichte entschieden. Vor einem Jahr sorgten die Redtube-Abmahnungen für Wirbel im Internet. Heute, ein Jahr später, ist der damalige Massen-Abmahner am Ende: Anwalt Thomas Urmann hat keine Zulassung mehr. Anwalt Thomas Urmann hatte Ende 2013 für eine Welle der Empörung, aber auch für sehr große Verunsicherung gesorgt. Damals mahnte seine Regensburger Kanzlei U+C ungezählte Menschen wegen Nutzung der Porno-Plattform Redtube ab. Die Betroffenen hätten einen oder mehrere Pornofilme per Stream gesehen und damit einen Urheberrechtsverstoß begangen. Dafür sollten die Abgemahnten eine Unterlassungserklärung abgeben und 250 Euro zahlen, nämlich 169,50 Euro Anwaltskosten, 65 Euro Ermittlungskosten und 15,50 Euro Schadensersatz. Wie viele Empfänger der Urmann-Abmahnungen tatsächlich zahlten, ist bis heute unklar. Fakt ist: Nur wenige Wochen später war klar, dass die Abmahnwelle alles andere als sauber war. Das Landgericht Köln hatte völlig versagt und die Herausgabe der Daten der später Abgemahnten unter fragwürdigsten Bedingungen durchgewunken. Andere Gerichte stellten dann fest, dass Streaming alles andere als illegal sei – die Abmahnungen also unberechtigt waren. Auch ist bis heute nicht geklärt, ob die damals Abgemahnten tatsächlich auf Redtube unterwegs waren – und wie deren IP-Adressen letztlich bei Urmann landeten. Rechtsanwalt Thomas Urmann selbst hatte schon wenig später an […]

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