Richtlinien für Interventionsstellen überarbeitet

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Interventionsstellen werden nach bestimmten Kriterien, darunter die Anrückzeit, beurteilt.

Die Überarbeitung der Richtlinien VdS 2172 hat vor allem Auswirkung auf die geltenden Anforderungen für Interventionsstellen, die auf zwei wesentliche Beurteilungskriterien reduziert wurden: Neben der Qualifikation der Interventionskräfte bilden vertraglich festgesetzte und einzuhaltende Anrückzeiten ab sofort die harten Kriterien zur Beurteilung einer Interventionsstelle.

Arbeit der Interventionsstellen wird beurteilt

Zur Überprüfung der Anrückzeit muss die Abfahrt und das Eintreffen am Objekt dokumentiert und im Anschluss mit der im Kundenvertrag festgesetzte Anrückzeit verglichen werden. Dass eine Anrückzeit vertraglich festgelegt und überprüft werden muss, ist gänzlich neu. Der VdS hält es für die Transparenz und Messung der Qualität aber für äußerst wichtig. Kann die festgelegte Anrückzeit nicht eingehalten werden, ist nicht nur der Auftraggeber zu informieren, sondern auch eine Ursachenklärung und Lösung festzulegen.

Attraktiv besonders für kleinere Unternehmen: Mit der neuen Version ist ab sofort kein Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems erforderlich. Das heißt nicht, dass die neue Version keine Anforderungen an die Managementsysteme der Interventionsstelle stellt – diese werden dennoch genau geprüft. Beibehalten und in die Richtlinien integriert wurden jedoch nur essentielle Aspekte, so dass der Aufwand sowohl für die Umsetzung, als auch für die Prüfung deutlich reduziert ist.

Übergangsfrist für Interventionsstellen

Die überarbeiteten Richtlinien VdS 2172 gelten für Neuaufträge seit dem 1. September 2020, für die auch ein neues Preismodell gelten wird. Statt Einzelposten und schwankender Belastung wird ein Pauschalpreis pro Jahr erhoben, der Kunden eine einfache Kostenkalkulation ermöglichen soll. Bestehende Anerkennungen behalten bis zum Ende der Zertifikatslaufzeit ihre Gültigkeit. Für Verlängerungs- und Änderungsaufträge gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. August 2021. Die neue Richtlinie VdS 2172, Interventionsstellen, steht im VdS- Webshop zum kostenlosen Download zur Verfügung.


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