Sanktionslistenprüfung für Unternehmen

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Unternehmen müssen unabhängig von ihrer Größe, ihrer Ausrichtung und Branche Sanktionslisten­prüfungen durchführen. Damit stellen sie sicher, dass weder ihre Partner noch ihre Lieferanten bzw. das Personal auf internationalen Sanktionslisten stehen. Der Ukraine-Krieg hat diese Notwendigkeit weiter verschärft! Die Listen werden in kurzen Intervallen aktualisiert, Unternehmen müssen deswegen zwingend ein dauerhaftes Screening durchführen und nachweisen können.

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