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Unternehmen müssen unabhängig von ihrer Größe, ihrer Ausrichtung und Branche Sanktionslistenprüfungen durchführen. Damit stellen sie sicher, dass weder ihre Partner noch ihre Lieferanten bzw. das Personal auf internationalen Sanktionslisten stehen. Der Ukraine-Krieg hat diese Notwendigkeit weiter verschärft! Die Listen werden in kurzen Intervallen aktualisiert, Unternehmen müssen deswegen zwingend ein dauerhaftes Screening durchführen und nachweisen können.