Schlechtes Internet: Bundesnetzagentur legt Vorgaben für Minderungsrecht fest

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t3n.de – Software & Infrastruktur

Mal wieder mieses Internet daheim, obwohl der Vertrag eigentlich Highspeed versprach? Ein Ärgernis, wogegen es bald etwas Abhilfe geben wird.

Die Bundesnetzagentur gibt an diesem Mittwoch Vorgaben für ein neues Minderungsrecht bekannt, mit dem Verbraucher bei schlechtem Internet ihre Monatszahlungen kürzen dürfen. In der sogenannten Allgemeinverfügung ist geregelt, wie oft die Verbraucher Tests durchführen müssen, um das Minderungsrecht in Anspruch nehmen zu können. Laut einem im September veröffentlichten Entwurf muss der Verbraucher…

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