Schweizer Bundesgericht: Threema muss Nutzende nicht identifizieren können

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Der Messenger-Dienst Threema muss keine Daten von Nutzerinnen und Nutzern speichern, um sie gegebenenfalls an Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. Das hat das Schweizer Bundesgericht entschieden.

Viele Menschen bevorzugen den Schweizer Messenger-Dienst Threema, weil er als besonders sicher gilt. Nachrichten, Telefonate und Videocalls sind hier grundsätzlich Ende-zu-Ende-verschlüsselt und man muss für die Nutzung nicht einmal eine Telefonnummer angeben. Sicherheitsbehörden ist das freilich ein Dorn im Auge.
Threema muss keine Vorratsdatenspeicherung betreiben
Nach der Vorinstanz hat jetzt…

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