Sicherheit für personenbezogene Daten

Datenschutz – oder genauer, der Schutz personenbezogener Daten, ergibt sich direkt aus den ersten beiden Artikeln des Grundgesetzes. Das sich daraus ableitende Recht zur informationellen Selbstbestimmung berührt die Menschenwürde ebenso wie das Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit.

 

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