Unternehmen müssen sich bis zum Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung mit fünf wichtigen Themen beschäftigen. Die Nutzungsrechte für Mitarbeiter und Partner, Automatisierung und Datenaustauschmechanismen zwischen Applikationen, die den Faktor Mensch nun um den Faktor Machine-to-Machine ergänzen, spielen dabei eine wesentliche Rolle.
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Sicherheit sensibler und personenbezogener Daten