Am 25. Mai 2018 tritt die Europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Neben dem Auskunftsrecht von Privatpersonen, bei Unternehmen auf Anfrage Auskunft über die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zu erhalten, unterliegen die Unternehmen dann auch der Kontrolle staatlicher Prüfinstanzen.
Sicherheit und Transparenz bei der Datenverarbeitung
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