Sicherheitsgewerbe wird beim BMI angesiedelt

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Ein historischer Tag: Nach intensiven jahrelangen Bemühungen des Sicherheitsgewerbes wird es nun nach 93 Jahren im BMI angesiedelt. Der BDSW begrüßt diesen Wechsel, den Bundesinnenminister Horst Seehofer gestern in Berlin mitteilte. Damit sei eine der wichtigsten Forderungen des Verbandes erfüllt worden, sagte Präsident Gregor Lehnert gestern in Berlin. Der Stellenwert der privaten Sicherheitsdienste als anerkannter Faktor der Sicherheitsarchitektur werde durch die Zuständigkeitswechsel nun auch politisch sichtbar. Lehnert dankte allen Beteiligten auf Bundes- und Länderebene für den Vollzug dieses Wechsels. Er schloss in diesen Dank ausdrücklich die Wirtschaftsbehörden mit ein. Die Sicherheitswirtschaft mit ihren fast 270.000 Beschäftigten habe in den letzten ein bis zwei Jahrzehnten eine herausragende Bedeutung für die Innere Sicherheit in Deutschland erhalten. Dieser sei das Gewerberecht mit seiner Betonung der Gewerbefreiheit nicht mehr gerecht geworden. Deutschland sei neben Österreich das letzte Land in der EU, in dem das Sicherheitsgewerbe dem Wirtschaftsministerium unterstellt sei. Man benötige nun ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz als spezifische Rechtsgrundlage für ihre Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich der Innenbehörden, so Lehnert.

Jetzt wird Sicherheitsgewerbe dem BMI zugeordnet

Das neu zu schaffende Sicherheitsdienstleistungsgesetz müsse vor allem Regelungen zur Änderung der Gewerbezugangsregelungen enthalten. Man brauche eine praxisgerechte Basis-Schulung anstelle der von den IHKs durchgeführten Unterrichtung, erklärte der BDSW-Präsident. Diese Schulung dürfe nicht ausschließlich von den Kammern angeboten werden. Auch zertifizierte Sicherheitsfachschulen könnten diese Inhalte kompetent und zuverlässig vermitteln.

Um die Zulassung der Mitarbeiter zu erleichtern sei es auch nötig, mehrfache, inhaltlich gleiche Zuverlässigkeitsüberprüfungen auszuschließen. Es könne nicht sein, dass für ein und denselben Mitarbeiter zur Ausübung nur einer Funktion vier unterschiedliche Überprüfungsverfahren erforderlich seien, kritisierte Lehnert. Eine neue gesetzliche Regelung müsse auch die Verpflichtung betriebseigener Sicherheitskräfte in sensiblen Schutzbereichen („Inhouse-Security“) zur Einhaltung der gleichen Voraussetzungen wie private Sicherheitsunternehmen sowie Änderungen bei der Vergabepraxis beinhalten, schloss Lehnert seine Ausführungen.


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