Staatlicher Zugriff auf Bestands­daten geht Karlsruhe zu weit

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Die staatlichen Zugriffsmöglichkeiten auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern zur Strafverfolgung und Terrorabwehr gehen zu weit. Das Bundes­verfassungs­gericht erklärte mehrere Regelungen zur sogenannten Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig.


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