Das Recht auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist in den vergangenen zwei Jahren verstärkt genutzt worden. Dies geht aus dem „Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2016 und 2017“ der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, hervor.