Umsetzungsgesetz für EU-DSGVO verschärft Haftung

Mit Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) steigt das Haftungsrisiko für Datenschutzverletzungen nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Geschäftsführer, Mitarbeiter und interne Datenschutzbeauftragte. Bei Verstößen drohen bis zu 20 Millionen Euro Bußgeld und sogar Freiheitsstrafen.

 

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