Unternehmen im besonderen öffentlichem Interesse

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Der aktuelle Entwurf des IT-Sicherheitsgesetz 2.0 sieht vor, dass nicht nur Unternehmen und Organisationen, die zu den kritischen Infrastrukturen (KRITIS) gehören, Vorkehrungen treffen müssen, um Störungen ihrer IT-Systeme zu vermeiden. Jetzt kommen „Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse“ neu hinzu. Diese müssen zwar nicht so viele Anforderungen wie die KRITIS-Einrichtungen erfüllen, sind in Zukunft aber auch gezwungen, in dieser Hinsicht aktiv zu werden.


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