Urteil: Facebook muss Hass-Postings zu Asylbewerber nicht suchen und löschen

Facebook muss Hass-Postings über einen syrischen Flüchtling nicht gezielt suchen und löschen, stellte jetzt das Landgericht Würzburg fest. Bild: Manuel Schönfeld/fotolia.com Im Streit um verleumderische Postings über einen syrischen Flüchtling hat Facebook vor Gericht einen Erfolg erzielt. Wie das Landgericht Würzburg entschied, muss das Netzwerk diese Falschmeldungen nicht gezielt suchen und löschen. Der betroffene Asylbewerber, der vor gut eineinhalb Jahren ein Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel gemacht hatte, wird seit langem bei Facebook verleumdet. Unbekannte Täter hatten mehrfach Foto-Montagen erstellt und behaupteten, er sei ein Krimineller oder gar ein Attentäter. Der Syrer wollte sich das nicht länger gefallen lassen. Er forderte Facebook auf, nicht nur den verleumderischen Originalbeitrag, sondern auch alle geteilten Duplikate zu löschen. Weil der Konzern das nicht tat, beantragte der Mann eine einstweilige Verfügung gegen Facebook. Nun verhandelte das Landgericht Würzburg über […]

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