Verbraucherrechte: So gibt’s bei langsamem Internet Geld zurück

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Dein Stream hängt und die Videokonferenz bricht ständig ab? Wer von seinem Internetanbieter nicht die Leistung bekommt, die vertraglich vereinbart wurde, kann bald die Zahlung kürzen.

Eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes stärkt ab dem 1. Dezember die Rechte von Internetanschluss-Inhabern. Ist die Internetverbindung zu Hause langsamer als mit dem Provider vereinbart, müssen Kunden nicht den kompletten Vertragspreis zahlen. Darauf weist die Verbraucherzentrale (VZ) NRW hin.
Und so setzen Verbraucher ihre Rechte in der Praxis durch:
1. Fehlerquellen ausschließen
Bevor …

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