Videos enthalten in vielen Fällen personenbezogene Daten. Deshalb müssen Unternehmen auch Bewegtbilder im Rahmen der EU-DSGVO vor unautorisierten Zugriffen und unerlaubter Weiterverarbeitung schützen. Nutzen Unternehmen eine Enterprise-Video-Plattform, die dem Grundsatz des „Privacy by Design“ entspricht, können sie die Einhaltung der DSGVO leichter nachweisen.
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