Wann dürfen im öffentlichen Dienst Cloud-Angebote genutzt werden?

Eine Frage, die in diesem Sommer die Verantwortlichen in der öffentlichen Verwaltung verstärkt beschäftigte. Der Rat der IT-Beauftragten der Bundesregierung verfasste dazu nun einen Beschluss. Dieser Beschluss vom 29. Juli 2015 (1) erklärt vorab, dass eigene IT-Systeme „zu bevorzugen“ sind, Cloud-Dienste von Privatanbietern jedoch eingesetzt werden können, wenn sie den Leistungsanforderungen…

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