Die Missachtung der Betroffenenrechte hat bei einem Lieferdienst in Berlin zu einem empfindlichen Bußgeld nach DSGVO geführt. Betroffenenrechte müssen noch ernster genommen werden, doch auch diese Rechte haben ihre Grenzen. Aufsichtsbehörden haben Hinweise gegeben, wann zum Beispiel ein Antrag auf Auskunft als offenkundig unbegründet oder exzessiv eingestuft werden kann.
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Lesen Sie den ganzen Artikel: Was bei Betroffenenrechten nach DSGVO zu beachten ist