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Ob das Bundeskartellamt gegen Datenschutzverstöße vorgehen darf oder nicht, Datenschutz und Wettbewerbsrecht können durchaus gemeinsame Ziele verfolgen. Datenkonzentration läuft einer Wettbewerbsfreiheit entgegen. Dies unterstreicht nochmals die Bedeutung von Datenschutzmaßnahmen wie dem Recht auf Datenübertragbarkeit, mit dem die Anbieterabhängigkeit reduziert werden soll.