Wie passen Kennzeichenerfassung und Datenschutz zusammen?

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Laut Bundesverfassungsgericht ist Kennzeichenerfassung nicht datenschutzkonform und widerspricht dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Im Dezember 2018 sorgte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur automatisierten Kennzeichenerfassung in Zusammenhang mit dem Datenschutz für aufsehen. Denn das Gericht stärkte mit seiner Entscheidung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger. Ein Pendler hatte gegen ein von der Bayrischen Polizei auf einer Bundesautobahn betriebenem System zur automatischen Kennzeichenkontrolle geklagt, nachdem er zuvor am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und am Bundesverwaltungsgericht gescheitert war.

https://www.sicherheit.info/kennzeichenerkennung-fuer-die-tiefgarage

Automatisierte Kennzeichenerfassung greift in Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein

Das Urteil des Bundesverfassungsgericht lautete, dass die Kennzeichenkontrolle selbst dann in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift, wenn im Falle eines Nichttreffers das Kennzeichen nur für einen Bruchteil einer Sekunde vorliegt und danach automatisch und spurenlos gelöscht wird. Es widerspricht damit seiner eigenen Entscheidung vom 11.März 2008.

Zur Freiheitlichkeit des Gemeinwesens gehört es, dass sich die Bürger grundsätzlich fortbewegen können, ohne dabei beliebig staatlich registriert zu werden, hinsichtlich ihrer Rechtschaffenheit Rechenschaft ablegen zu müssen und dem Gefühl eines ständigen Überwachtwerdens ausgesetzt zu sein.

Klagen gegen Kennzeichenkontrollen müssen nicht begründet werden

In seinen Ausführungen zu den verfassungsrechtlichen Grenzen von automatisierten Kfz-Kennzeichenkontrollen bezogen auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil kommentiert Professor Dr. Roggan, Dozent an der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg, wie folgt: „Die Begründungsanforderung für künftige Kläger wird durch das Urteil erheblich abgesenkt, denn fortan wird in den Fällen von Kennzeichenkontrollen die Behauptung genügen, einen Kontrollpunkt mittels Kfz passiert zu haben, um die eigene und unmittelbare Betroffenheit darzulegen, selbst dann, wenn sich Folgen durch spurenloses Löschen nicht mehr rekonstruieren lassen.“

https://www.sicherheit.info/von-datenklau-bis-grasanbau

Wann ist Kennzeichenerfassung datenschutzkonform?

In vielen IP-Kameras werden zwischenzeitlich Module zur automatischen Kennzeichenerkennung onboard mit angeboten. Die Anwender dieser Technik bewegen sich nach den obigen Ausführungen damit auf dünnem Eis. Welche Anwendungen trotzdem mit einer weiterentwickelten Lösung zur Fahrzeugidentifikation umgesetzt werden können, erfahren Interessierte auf der Homepage des Autors.

Peter Schmitz, Geschäftsführer Schmitz GmbH


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