Mit der erweiterten Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (AbZ) Z-19.15-2158 können die „ZZ-Brandschutzsteine 170 BDS-N“ von Zapp-Zimmermann in Massivwänden und -decken sowie in leichten Trennwänden nicht nur längs, sondern auch quer eingebaut werden.
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