Zum Inkrafttreten der KRITIS-Verordnung im Gesundheitsbereich: Krankenhäuser müssen dringend handeln

Am 30. Juni dieses Jahres ist es soweit: Zahlreiche deutsche Kliniken müssen die KRITIS- Verordnung des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) bis zu diesem Datum umsetzen. Das Gesetz umfasst insgesamt acht Branchen, die das BSI aufgrund des Betriebs kritischer Infrastrukturen als besonders angriffsrelevant und schützenswert ansieht. Unter den Begriff „Kritische Infrastrukturen“ fallen schließlich Organisationen, die eine große Rolle für das staatliche Gemeinwesen spielen.