Zuständigkeit für Bewachungsrecht wechselt ans BMI

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Ab 1. Juli 2020 liegt das Bewachungsrecht in der Verantwortung des Bundesminis¬te¬riums des Innern (BMI). Kötter Security begrüßt den Zuständigkeitswechsel.

Kötter Security bewertet die vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bekannt gegebene Zuständigkeitsübernahme für das Bewachungsrecht, die zum 1. Juli 2020 in Kraft tritt, ausdrücklich positiv: „Mit dem Verantwortungswechsel vom Bundeswirtschaftsministerium hin zum BMI folgt Deutschland dem erfolgreichen Vorbild nahezu aller europäischen Nachbarstaaten und erfüllt damit gleichzeitig einen lange bestehenden Wunsch der Sicherheitswirtschaft, für den sich unser Haus gemeinsam mit unserem Bundesverband seit vielen Jahren stark gemacht hat“, erklärte Friedrich P. Kötter, Verwaltungsrat der Kötter Security Gruppe.

Wechsel der Zuständigkeit für das Bewachungsrecht ans BMI verspricht höhere Qualitätsstandards

Dabei zeigte sich der Vizepräsident des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) überzeugt, dass durch die künftige Zuständigkeit des BMI in Kombination mit dem von der Bundesregierung gleichfalls angekündigten Sicherheitsdienstleistungsgesetz die Qualitätsstandards in der Branche deutlich steigen werden. „Dies hat Bundesinnenminister Horst Seehofer in seiner Erklärung ausdrücklich betont, worüber ich mich besonders freue.“

Horst Seehofer sagte konkret, mit dem Übergang der Zuständigkeit für das Bewachungsrecht in sein Ministerium bündele man die Kompetenzen in diesem Bereich. „Wir werden gemeinsam an höheren Sicherheitsstandards für das Sicherheitsgewerbe arbeiten. Damit steigern wir die Qualität und das notwendige Vertrauen in die Branche.“

Das derzeit beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführte Bewacherregister soll mittelfristig beim Statistischen Bundesamt im Geschäftsbereich des BMI geführt werden. Um einen reibungslosen Übergang der Zuständigkeit zu gewährleisten, haben das BAFA und das Statistische Bundesamt für eine Übergangsphase eine enge Zusammenarbeit vereinbart.

Der Koalitionsvertrag sieht vor, durch die Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz die Sicherheitsstandards in diesem Gewerbezweig zu verbessern und so für noch mehr Sicherheit und Verlässlichkeit zu sorgen.

Kötter fordert Realisierung des Sicherheitsdienstleistungsgesetzes noch in dieser Legislaturperiode

Daher appellierte Friedrich P. Kötter an die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag fixierte eigen-ständige Gesetzgebung für das Sicherheitsgewerbe noch in dieser Legislaturperiode Wirklichkeit werden zu lassen. „Wir brauchen dieses Sicherheitsdienstleistungsgesetz dringender denn je, um den wachsenden Sicherheitsherausforderungen gerade für die Wirtschaft aber auch im öffentlichen Raum noch besser gerecht werden zu können. Private Sicherheitsdienstleister sind für Polizei und andere Sicherheitsbehörden hier schon heute ein wichtiger Partner. Um diese wichtige Zusammenarbeit weiter zu forcieren, reicht das seit 1927 bestehende Gewerberecht aber längst nicht mehr aus. Hier brauchen wir ein eigenes Gesetz, das alle unsere europäischen Nachbarn mit Ausnahme Österreichs längst haben.“


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